
Trucks and Cranes
Lenk- und Ruhezeiten
Fahrer, die Straßentransporte durchführen, sind an Regeln für Lenk- und Ruhezeiten gebunden.
Diese sind in einer europäischen Verordnung festgelegt.
Die neue Verordnung (Nummer 561/2006) trat am 11. April 2007 in Kraft.
Die Bestimmungen der Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten gelten für Fahrten innerhalb der Europäischen Union.
Sobald das Ziel einer Fahrt in Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien / Herzegowina, Kasachstan, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, der Ukraine, Usbekistan, Russland, Serbien, der Türkei, Turkmenistan oder Weißrussland liegt, gelten andere Bestimmungen.
Diese Länder sind tatsächlich Vertragsparteien des AETR-Vertrags.
Zum Beispiel: Ein Fahrer wird aus Roermond (Niederlande) angewiesen, eine Ladung in Mailand (Italien) abzuholen.
Während eines Zwischenstopps in München (Deutschland) hört er von der Firma, dass er für eine weitere Fahrt eingesetzt wird: Er muss zu diesem Zeitpunkt eine Ladung in Minsk (Weißrussland) abholen.
Die AETR-Bestimmungen gelten für die gesamte Reise (von Roermond / Niederlande nach Minsk / Weißrussland).
Wenn eine oder mehrere Fahrten im Rahmen des AETR-Übereinkommens während einer Woche durchgeführt werden, gelten für diesen Zeitraum die Bestimmungen für die wöchentlichen und vierzehntägigen Lenk- und Ruhezeiten des AETR-Übereinkommens.
Lenk- und Ruhezeiten
Tägliche Ruhezeit
-Normal: Mindestens 11 Stunden
-Aufteilung in 2 Abschnitte möglich:
* Dann sind aber mindestens 12 Stunden Ruhezeit einzuhalten.
*Zuerst sind 3 dann 9 Stunden zu nehmen.
-Reduzierte tägliche Ruhezeit: ist 3 mal zwischen 2 wöchenlichen Ruhezeiten zulässig.
Kein Ausgleich mehr vorgeschrieben.
-Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 9 Stunden innerhalb von 30 Stunden Zeitraum.
Wöchentliche Ruhezeit
-Normal: Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit.
-Verkürzung auf 24 Stunden in einer Woche möglich,dann muss aber in der Vorwoche und
in der Folgewoche eine Ruhezeit von jeweils mindestens 45 Stunden eingehalten sein.
Außerdem muss die Verkürzung auf 24 Stunden innerhalb von drei Wöchen ausgeglichen sein.
-Wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24 Stunden-Zeiträumen einzulegen (keine Ausnahme
mehr!)
Tägliche Lenkzeit
Gesamtfahrzeit zwischen 2 Ruhezeiten (täglich oder wöchentlich)
-Normal: maximal 9 Stunden
-Erhöhung auf 10 Stunden zwei mal pro Woche zulässig
Fahrunterbrechung
-Mindestens 45 Minuten nach 4,5 Stunden Lenkzeit
-Aufteilung in 1 Abschnitt von 15 Minuten gefolgt von 1 Abschnitt von 30 Minuten zulässig.
(Insgesamt mindestens 45 Minuten)
Wöchentliche Lenkzeiten
-Höchstens 56 Stunden pro Woche
Zweiwöchentliche Lenkzeit
-Höchstens 90 Stunden (in 2 aufeinanderfolgenden Wochen)
Lenk- und Ruhezeiten (AETR)
Tägliche Ruhezeit
-Normal: Mindestens 11 Stunden
- Aufteilung in 2 oder 3 Abschnitte möglich:
* Mindestens 4 aufeinanderfolgenden Stunden oder (1+3, 3+1 of 2+2 Stunden), gefolgt von:
* Mindestens 8 aufeinanderfolgenden Stunden
-Reduzierte tägliche Ruhezeit: mindestens 9 Stunden, weniger als 11 Stunden (Entschädigung erforderlich,maximal 3 mal pro Woche )
-mehrfahrerbetrieb: Mindestens 8 Stunden (Zeitraum 30 Stunden)
Wöchentliche Ruhezeit
-Normal:Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit.
-Verkürzte wöchentliche Ruhezeit:
* Vor Ort mindestens 36 Stunden, gegen Entschädigung
* Außenstandort mindestens 24 Stunden, gegen Entschädigung
Tägliche Lenkzeit
-Gesamtfahrzeit zwischen 2 Ruhezeiten (täglich oder wöchentlich)
-Normal: maximal 9 Stunden
-Maximal zweimal pro Woche: 10 Stunden
Fahrunterbrechung
-Mindestens 45 Minuten nach 4,5 Stunden Lenkzeit
-Kann durch eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten (insgesamt 45 Minuten) ersetzt werden.
Zweiwöchentliche Lenkzeit
-Höchstens 90 Stunden